Sitzung vom 26. August 2021

Beschluss der Regierung zur Bezeichnung der VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Nationaler Kontaktpunkt EPALE im Rahmen der Umsetzung des europäischen Programms "Erasmus+“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Zeitspanne 2021-2027

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft als nationalen Kontaktpunkt (National Support Service) für die Plattform „EPALE“ (Electronic Platform for Adult Learning in Europe) im Rahmen des europäischen Programms Erasmus+ für die Zeitspanne 2021-2027.

Die Ministerin für Kultur, Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der Regierungssitzung vom 28. November 2019 wurde die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Nationalagentur für die neue Programmgeneration des EU-Programms „Erasmus+“ bezeichnet.

Mit Brief vom 22. Juli 2021 bittet die EU-Kommission um die Bezeichnung eines nationalen Kontaktpunktes EPALE für die Zeitspanne 2021-2027. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, empfiehlt die Kommission, dass der bestehende nationale Kontaktpunkt diese Rolle weiterhin wahrnimmt (im Falle der Deutschsprachigen Gemeinschaft seit dem 15.05.2014 die VoG Jugendbüro).

Für die Europäischen Kommission umfasst der Begriff „Erwachsenenbildung“ das gesamte Spektrum formalen, nicht formalen und informellen Lernens Erwachsener im allgemeinen wie im beruflichen Bildungsbereich nach Abschluss ihrer ursprünglichen allgemeinen und beruflichen Bildung.

EPALE ist eine mehrsprachige, offene Community für Lehr- und Ausbildungspersonal, ForscherInnen, WissenschaftlerInnen, PolitikerInnen und alle, die beruflich mit Erwachsenenbildung in Europa zu tun haben. EPALE wird von der Europäischen Kommission finanziert. Die Plattform ist die jüngste Initiative im Rahmen des laufenden Engagements für die Qualität der Erwachsenenbildung in Europa.

Der Community-Gedanke steht bei EPALE im Mittelpunkt. Für den Austausch von Inhalten der Erwachsenenbildung bietet die Plattform Nachrichten, Blog-Beiträge, ein Ressourcenzentrum sowie Veranstaltungen und Kurse. Jedes teilnehmende Land muss Informationen, Veranstaltungen, Ressourcen usw. besteuern.

Die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist mit dieser Bezeichnung einverstanden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die für diese Aufgabe vorgesehenen EU-Mittel belaufen sich für die VoG Jugendbüro für die Zeitspanne 2019-2022 auf 29.360,59€.

Die bezeichnete Organisation wird aufgefordert ein Arbeitsprogramm für die Aktivitäten von April 2022 bis Dezember 2024 einzureichen, um eine rund siebzigprozentige Kofinanzierung durch die Europäische Union zu erhalten.

Die Restkofinanzierung ist bereits in der derzeitigen Dotation an die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft (OB 40 PR 11 ZW 33.23) enthalten.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft