Sitzung vom 26. August 2021

Genehmigung der Kofinanzierung von Verlängerungsbudgets für die LEADER-Projekte der Förderperiode 2014-2020 in den Jahren 2021 bis 2023

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die erforderliche zusätzliche Kofinanzierung für folgende Projekte der Lokalen Aktionsgruppen „Zwischen Weser und Göhl“ (ZWG) und „100 Dörfer, 1 Zukunft“ (100D,1Z) und heißt die Nachträge zu den Abkommen zur Regelung der Übertragung von Mitteln im Rahmen des LEADER-Programms – Förderperiode 2014-2020 gut.

 

Projekt

Projekt-träger

(i.A. der LAG)

2021

2022

2023

Kofinanzierung

TOTAL

Tourismus:   Erlebniswelt Nord (ZWG)

Tourismus-agentur Ostbelgien

2.488,05€

23.324,10€

28.052,85€

53.865,00€

Kooperation Tourismus.: Panoramatafeln    (100D, 1Z+ZWG)

Tourismus-agentur Ostbelgien

4.824,77€

11.252,65€

8.956,98€

25.034,40€

Die Kofinanzierung erfolgt über OB 40 PR 17 ZW 33.26

Wohnungswesen: Nachhaltig Wohnraum planen (ZWG)

WfG Ostbelgien

 0.00€

29.713,97€

13.891,03€

43.605,00€

Die Kofinanzierung erfolgt über OB 50 PR 21 ZW 33.00

Raumordnung:       Neues Leben für unsere Dörfer (100D, 1Z)

WfG Ostbelgien

0,00€

35.910,00€

35.910,00€

71.820,00€

Die Kofinanzierung erfolgt über OB 50 PR 22 ZW 33.00

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses für die Projekte in den Bereichen Wohnungswesen und Raumordnung beauftragt.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses für die Projekte im Bereich Tourismus beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Kontext

Die EU-Kommission hat am 23. Dezember 2020 eine Verlängerung der FEADER-Programmperiode 2014-2020 um zwei Jahren verabschiedet. Die Regeln für die Finanzhilfen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2021–2022 sind in einer Übergangsverordnung festgelegt.

Mit dieser werden die bestehenden Vorschriften, die ursprünglich auf den Zeitraum 2014–2020 begrenzt waren, verlängert.

Das Programm LEADER unterstützt die Entwicklung des ländlichen Raums, die „zweite Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik, und ist somit von der Entscheidung betroffen.

Das Programm finanziert die Umsetzung der Entwicklungsstrategien der 20 Lokalen Aktionsgruppen (LAG) der Wallonie, wovon zwei, die LAG „Zwischen Weser und Göhl“ (ZWG) und die LAG „100 Dörfer, 1 Zukunft“ (100D, 1Z), Gemeinden des Territoriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammenschließen. Diese LAG wurden im Rahmen einer Auswahlprozedur für die Gesamtförderperiode anerkannt.

In Folge der Übergangsverordnung hat die Wallonische Region als Verwaltungsbehörde des Plan wallon de Développement Rural die bestehenden LAG gebeten, nach Bedarf Anträge auf zusätzliche Fördermittel zu stellen.

Zum 27. Januar 2021 hat der Verwaltungsrat der LAG 100D,1Z neun überarbeitete Fassungen der Projektskizzen genehmigt.

Zum 4. Februar 2021 hat der Verwaltungsrat der LAG ZWG sieben überarbeitete Fassungen der Projektskizzen genehmigt.

Bis zum 15. Februar .2021 wurden diese Fassungen - mit Zusatzbudgetanfragen und ergänzenden Maßnahmen – bei der Koordinationszelle der Wallonischen Region fristgerecht eingereicht.

Alle eingereichten Projekte wurden durch die jeweils zuständige Verwaltung nach Rücksprache mit dem betroffenen Minister bewertet.

Die begründeten Gutachten führten zu einer Bewertung als Très favorable / Favorable / Favorable sous condition / Défavorable.

Vier der insgesamt 16 eingereichten Projektskizzen betreffen Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Zum 3. März 2021 wurden die Gutachten der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Wallonischen Region übermittelt.

Auf Grundlage der Gutachten der Verwaltung hat die Regierung der Wallonischen Region am 17. Juni 2021 den beantragten Zusatzbudgets zugestimmt, mit Ausnahme der Projekte, für die die Bewertung „Défavorable“ erteilt wurde.

Vier der genehmigten Projekte erfordern demzufolge eine Kofinanzierung seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

2.2. Projekte in der Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft

2.2.1. Projekt Tourismus „Erlebniswelt-Nord“ (LAG ZWG)

Das Projekt setzt die grundsätzliche Konzepterstellung der Erlebniswelt um, damit die touristische Marke Ostbelgiens für den Gast erlebbar wird. Ausgewählte Schaupunkte (eine Inszenierung pro Gemeinde) werden nach einem abgestimmten Gestaltungskonzept aufbereitet und als „O-asen“ vermarktet.

Basierend auf einem Knotenpunktsystem werden qualitativ anspruchsvolle Mountainbike-Strecken für die Erlebnisregion ausgearbeitet und vermarktet.

Sowohl physische als digitale Aspekten sind im Projekt berücksichtigt.

Die LAG „ZWG“ hat die Tourismusagentur Ostbelgien beauftragt, das Projekt umzusetzen. Für die Gesamtlaufzeit des Projektes bis zum 31. Dezember 2023 belaufen sich die Gesamtkosten auf 283.717,00 EUR.

178.717,00 EUR wurden am 14. Juli 2016 genehmigt und deren Übertragung ist im Abkommen vom 2. Februar 2017 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tourismusagentur Ostbelgien zur Regelung der Übertragung von Mitteln im Rahmen des Leader Programms – Förderperiode 2014-2020 geregelt.

Weitere 105.000,00 EUR sind Gegenstand dieser Note.

2.2.2. Kooperationsprojekt Tourismus, „Panoramatafeln“ (LAG ZWG + LAG 100D, 1Z)

Die Tourismusagentur Ostbelgien hat ein Konzept für Panoramatafeln entwickelt, die einen naturnahen, leicht kuriosen Aspekt haben und die Passanten einladen, auf aktive Weise mehr über die Landschaft, Geschich­te und Kultur Ostbelgiens zu erfahren.

Das Projekt baut das bestehende Netz von Panoramatafeln aus.

Realisiert werden insgesamt 10 weitere Panoramatafeln. Physische und digitale Aspekte sind berücksichtigt.

Die LAG „ZWG“ und LAG „100D, 1Z“ haben die Tourismusagentur Ostbelgien beauftragt, das Projekt umzusetzen. Für die Gesamtlaufzeit des Projektes bis zum 31. Dezember 2023 belaufen sich die Gesamtkosten auf 103.000,00 EUR.

54.200,00 EUR wurden am 30. April 2020 genehmigt und deren Übertragung ist im Abkommen vom 4. Juni 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tourismusagentur Ostbelgien zur Regelung der Übertragung von Mitteln im Rahmen des Leader Programms – Förderperiode 2014-2020 geregelt.

Weitere 48.800,00 EUR sind Gegenstand dieser Note.

2.2.3. Projekt Wohnungswesen „Nachhaltig Wohnraum planen“ (LAG ZWG)

Inhalt dieses Projekts ist die Erschließung bezahlbaren Wohnraumes durch das Inventar des Leerstandes bzw. der Unternutzung und der Analyse von Bedarf, Verfügbarkeit und Hindernissen.

Dazu werden architektonische Nutzungsentwürfe für interessierte Eigentümer erstellt und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich Umnutzung von Wohnräumen durchgeführt. Ein weiterer Baustein ist die Regulierung von Wohnungsdruck auf das Gebiet und das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten.

Die LAG „ZWG“ hat die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien (WfG) beauftragt, das Projekt umzusetzen. Für die Gesamtlaufzeit des Projektes bis zum 30. Juni .2023 belaufen sich die Gesamtkosten auf 269.279,00 EUR.

184.279,00 EUR wurden am 14. Juli 2016 genehmigt.

Zwischen dem Projektstart und dem 31. Dezember 2019 kam der regionale Anteil (51,3 %) von der Wallonischen Region. Bis zur Kompetenzübertragung am 1. Januar 2020 wurden Gesamtprojektkosten in Höhe von 65.775,48 EUR kofinanziert.

Seit dem 1. Januar 2020 liegen die Kofinanzierung und die Verwaltungsaufgaben des Projektes in der Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die restlichen 118.503,52 EUR und deren Übertragung sind im Abkommen vom 23. April 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien zur Regelung der Übertragung von Mitteln im Rahmen des Leader Programms – Förderperiode 2014-2020 geregelt.

Weitere 85.000,00 € sind Gegenstand dieser Note.

2.2.4. Projekt Raumordnung, „Neues Leben in unsere Dörfer“ (LAG 100D, 1Z)

Das Projekt setzt Maßnahmen im Bereich der Dorfentwicklung um.

Es bündelt die diversen Akteure in thematischen Arbeitsgruppen, die sowohl Reflexionsaufgaben als konkrete Aktionen unternehmen.

Das Themenspektrum geht von der Zukunft der Kleinstortschaften/Weiler, über ein Beratungsangebot für Gebäudeeigentümer, die Lebensmittelnahversorgung und bis zu Sensibilisierungsaktionen zur Wertschätzung handwerklich und regional hergestellter Lebensmittel hin.

Die LAG „100D, 1Z“ hat die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien (WfG) beauftragt, das Projekt umzusetzen. Für die Gesamtlaufzeit des Projektes bis zum    31. Dezember 2023 belaufen sich die Gesamtkosten auf 405.000,00 EUR.

265.000,00 EUR wurden am 29. Oktober 2015 genehmigt.

Zwischen dem Projektstart und dem 31. Dezember 2019 kam der regionale Anteil (51,3 %) von der Wallonischen Region. Bis zur Kompetenzübertragung am 1 Januar 2020 wurden Gesamtprojektkosten in Höhe von 156.395,36 EUR kofinanziert.

Seit dem 1. Januar 2020 liegen die Kofinanzierung und die Verwaltungsaufgaben des Projektes in der Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die restlichen 108.604,64 EUR und deren Übertragung sind im Abkommen vom 7. Mai 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien zur Regelung der Übertragung von Mitteln im Rahmen des Leader Programms – Förderperiode 2014-2020 geregelt.

Weitere 140.000,00 EUR sind Gegenstand dieser Note.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Alle annehmbaren Ausgaben eines Leader-Projektes werden zu 38,7 % von der EU (FEADER) kofinanziert. Weitere 51,3 % sind von der zuständigen Gebietskörperschaft zu finanzieren, während der Begünstigte die restlichen 10% aus eigenen Mittel finanziert. Die nachstehende Übersichtstabelle stellt die Beträge des regionalen Anteils dar, sprich die 51,3 % Kofinanzierung.

Die weitere Unterstützung der Projekte ist für die Deutschsprachige Gemeinschaft mit folgenden finanziellen Implikationen verbunden:

 

Projekt

Projekt-träger

(i.A. der LAG)

2021

2022

2023

Kofinanzierung

TOTAL

Tourismus:   Erlebniswelt Nord (ZWG)

Tourismus-agentur Ostbelgien

2.488,05€

23.324,10€

28.052,85€

53.865,00€

Kooperation Tourismus.: Panoramatafeln    (100D, 1Z+ZWG)

Tourismus-agentur Ostbelgien

4.824,77€

11.252,65€

8.956,98€

25.034,40€

Die Kofinanzierung erfolgt über OB 40 PR 17 ZW 33.26

Wohnungswesen: Nachhaltig Wohnraum planen (ZWG)

WfG Ostbelgien

 0.00€

29.713,97€

13.891,03€

43.605,00€

Die Kofinanzierung erfolgt über OB 50 PR 21 ZW 33.00

Raumordnung:       Neues Leben für unsere Dörfer (100D, 1Z)

WfG Ostbelgien

0,00€

35.910,00€

35.910,00€

71.820,00€

Die Kofinanzierung erfolgt über OB 50 PR 22 ZW 33.00

Die regionale Kofinanzierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird jährlich als Vorschuss ausgezahlt.

4. Gutachten:

Die eingereichten Projektanträge wurden durch die Fachbereiche des Ministeriums geprüft und bewertet. Zwecks Vorbereitung der Entscheidung der Regierung der Wallonischen Region über die Mittel der LEADER-Übergangsphase sind diese Bewertungen der LEADER-Koordinationszelle des SPW am 3. März 2021 mitgeteilt worden.

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 13. August 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022
  • Genehmigung der Europäische Kommission vom 20. Juli 2015, betreffend die Wallonische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung
  • Rahmenabkommen vom 6. Oktober 2016 zur Organisation der Förderung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit Bezug auf Projekte in den Zuständigkeitsbereichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft