Sitzung vom 26. August 2021

Corona-Hilfsfonds 2021: Gewährung von zinslosen Darlehen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt folgendes zinsloses Darlehen über den Corona-Hilfsfonds und verabschiedet den entsprechenden Erlass:

Antragsteller

Sektor

Entscheidung

Basketballclub St.Vith VoG

Sport, Medien und Tourismus

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 20.000 EUR

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Allgemeine Beschreibung

Zur Abfederung der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie und der damit verbundenen Einschränkungen für die bezuschussten Einrichtungen und Organisationen hat die Regierung beschlossen:

  • zugesagte Zuschüsse 2021 aufrecht zu erhalten;
  • im Falle von Einnahmeneinbußen oder Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Krise, Darlehen zu Lasten des Corona-Hilfsfonds 2021 zu gewähren.

2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Das Darlehen aus dem Corona-Hilfsfonds dient dazu, Liquiditätsengpässe zu überbrücken sowie Mehrkosten und Mindereinnahmen infolge der Corona-Krise finanziell abzufedern. Ein solcher Engpass liegt vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den folgenden Monaten zu zahlen.

Die Einrichtung hat in ihrem Antrag beziffert, welche Einnahmen ihr aufgrund der Corona-Krise entgangen und welche Ausgaben für Veranstaltungen, Dienstleistungen, Projekte, Workshops etc., die abgesagt werden mussten, entstanden sind. Diese Kosten sind mit Datum, Zeit- und Erlös- bzw. Honorarangabe dokumentiert. Auf Grundlage dieser Angaben ist die Höhe des zinslosen Darlehens, nach Rücksprache mit dem sachzuständigen Fachbereich, festgelegt worden.

2.3. Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übermittlung des vorliegenden Vertrags an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

2.4. Tilgungsplan

Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt in einer einmaligen Rate in Höhe des Gesamtbetrags auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 innerhalb eines Jahres.

Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.

2.5. Begründung der Beschlussempfehlung

Basketballclub St.Vith VoG – Gewährung eines Darlehens i.H.v. 20.000 EUR

  • Der Basketballclub St.Vith VoG beantragt ein Darlehen in Höhe von 20.000 Euro.

Der Verein befindet sich in der gleichen Lage wie im letzten Jahr.

Der Antragsteller funktioniert ehrenamtlich und ist auf die Einnahmequellen angewiesen, um die laufenden Kosten zu decken. Wichtige Einnahmequellen, wie die „Vegder Wasen“ wurden abgesagt und fanden weder im Jahr 2020 noch im Jahr 2021 statt. Ferner wurden in der Saison 2020-2021 keine Mitgliedsbeiträge eingenommen, da die Meisterschaft nicht stattfand.

Da seit einigen Wochen der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden konnte, stehen nun für den Verein Kosten wie Hallenmiete und Trainerhonorare an.

Der Antrag wurde nach Einschätzung des Fachbereichs Sport, Medien und Tourismus positiv begutachtet. Die Beantragung eines Darlehens in Höhe von 20.000 EUR ist gerechtfertigt und nachvollziehbar.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs– und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2021 eingetragen sind.

4. Gutachten:

Gutachten der Finanzinspektion vom 23. Juli 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021;
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Rundschreiben der Regierung vom 14. Januar 2021 zu den finanziellen Corona-Hilfen der Deutschsprachigen Gemeinschaft