Sitzung vom 15. Juli 2021

Erlass der Regierung zur Feststellung der besonderen Gefährdung eines Denkmals – Die Ruine des Wohnturms des Hauses Raaff in Eynatten

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung für die Feststellung der besonderen Gefährdung eines Denkmals – Die Ruine des Wohnturms des Hauses Raaff in Eynatten.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und historischen Kulturlandschaften sowie über die Ausgrabungen sieht in Artikel 17 vor, dass die Regierung für jede Gemeinde ein Verzeichnis der vorläufig und endgültig geschützten Denkmäler, Ensembles und Landschaften führt und dieses auf dem neuesten Stand hält. In diesem Verzeichnis werden die Güter gekennzeichnet, die entgegen der Erhaltungspflicht gemäß Artikel 10 und auf Grundlage eines gemäß Artikel 10.3 erstellten Zustandsberichts als besonders gefährdet einzustufen sind.

Am 22. August 2019 wurde der von der Dipl. Ing. Architektin Irmgard Mailandt erstellte Zustandsbericht für die Burg Raaff in Eynatten, welche seit dem 6. Juni 1986 als Denkmal geschützt ist, eingereicht (Anlage 2).

Die Prüfung dieses Zustandsberichts hat ergeben, dass sich die Ruine des Wohnturms des Hauses Raaff in einem sehr schlechten Zustand befindet. Eine Ruinensicherung wurde nie gemacht und Unterhaltsarbeiten wurden seit vielen Jahren ebenfalls nicht durchgeführt. Somit verfällt das Gebäude weiter, obwohl der Eigentümer gemäß Artikel 10 §1 des Dekretes dazu verpflichtet ist, das Denkmal durch die notwendigen Unterhaltsarbeiten in gutem Zustand zu erhalten und weder Veränderungen, Beschädigungen, Zerstörungen noch sonstige Beeinträchtigungen vorzunehmen, es sei denn, die Regierung hat sie gemäß Artikel 13 genehmigt.

Zur Beurteilung des aktuellen Zustandes des Gebäudes wurde ebenfalls das im Jahre 2008 erstellte Denkmalkataster zu Rate gezogen (Anlage 3). Im Jahre 2008 wurde diesem Gebäudeteil bereits ein schlechter Zustand bescheinigt. Der Zustand der Ruine hat sich in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert und ein Verlust des Gebäudes droht, sollten nicht geeignete und umfassende Maßnahmen, wie im

Maßnahmenkatalog des Zustandsberichts von Frau Mailandt vorgeschlagen, umgesetzt werden.

Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, die Ruine des Wohnturms des Hauses Raaff in Eynatten als besonders gefährdet einzustufen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegende Entscheidung hat keine direkten finanziellen Auswirkungen.

Mit der Einstufung als gefährdetes Denkmal ist jedoch gemäß Artikel 39 §3 Absatz 2 des Infrastrukturdekretes vom 18. März 2002 die für privatrechtliche Personen anwendbare Einschränkung des Infrastrukturzuschusses aufgehoben.

4. Gutachten:

Kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und historischen Kulturlandschaften sowie über die Ausgrabungen