Sitzung vom 15. Juli 2021

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 17. November 2008 zur Schaffung eines Beirates für Familien- und Generationenfragen sieht im Artikel 5 §1 die Besetzung des Beirates vor.

Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  • 4 Mitglieder aus Organisationen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die sich vorrangig mit Aufgaben im Bereich der Familien- und Generationenfragen beschäftigen;
  • 4 Mitglieder aus Gremien der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets, die sich ebenfalls vorrangig mit o. e. Aufgaben befassen.

Des Weiteren ist im Artikel 5 §2 des o. e. Dekretes vorgesehen, dass die Mitglieder des Beirates sowie die Ersatzmitglieder aus Vorschlagslisten für eine Mandatsdauer von vier Jahren von der Regierung ernannt werden.

Aufgrund der Tatsache, dass das Mandat der bisherigen Mitglieder bereits ausgelaufen ist, werden neue Mitglieder in den Beirat bestellt. Der Aufruf zur Kandidatur richtete sich an alle Organisationen, die in ihrer Arbeit mit dem übergeordneten Themenfeld Familie in Berührung kommen, egal mit welcher Bevölkerungs- und Altersgruppe sie in diesem Bereich arbeiten.

Ausgehend von den eingereichten Vorschlägen werden durch vorliegenden Erlass die neuen Mitglieder des Beirates bestellt.

In Anwendung des Dekretes vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, muss bei 8 stimmberechtigten Mitgliedern mindestens ein Proporz von 5/3 vorliegen. Dieser Proporz wird somit erfüllt.

Gemäß Artikel 5 §3 des o. e. Dekretes bestellt die Regierung auf Vorschlag des Beirates innerhalb des Beirates einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten für eine Mandatsdauer von vier Jahren.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Beirates haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und

Fahrtentschädigungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die damit einhergehenden Kosten sind im Haushalt unter OB 50, Pr. 11, Zw. 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 07. Juli 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. November 2008 zur Schaffung eines Beirates für Familien- und Generationenfragen, Artikel 5 §2 Absatz 1