Sitzung vom 15. Juli 2021

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über die Feststellung von Beeinträchtigungen bei Kindern im Hinblick auf die Auszahlung des Zuschlags für Kinder mit Beeinträchtigung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses über die Feststellung von Beeinträchtigungen bei Kindern im Hinblick auf die Auszahlung des Zuschlags für Kinder mit Beeinträchtigung

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Rates für Familienleistungen zu beantragen.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Verwaltungsrats der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben zu beantragen.

Die Regierung beschließt, das Gutachten der Datenschutzbehörde zu beantragen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch die Übernahme der Zuständigkeit für die Familienleistungen ist die Deutschsprachige Gemeinschaft ebenfalls für die Feststellung der Beeinträchtigung im Rahmen der Gewährung des Zuschlags für Kinder mit einer Beeinträchtigung zuständig geworden.

Gleichzeitig mit der Übernahme der Verwaltung und Auszahlung der Familienleistungen im Januar 2019 trat ein Abkommen zwischen dem FÖD Soziale Sicherheit, der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben und dem Ministerium in Kraft. Dadurch wurde der FÖD Soziale Sicherheit übergangsweise beauftragt die Feststellung der Beeinträchtigung im Auftrag der Gemeinschaft und in Kooperation mit der Dienststelle weiterhin zu übernehmen.

Durch vorliegenden Erlass wird nun die Zuständigkeit effektiv übernommen und die Dienststelle mit der Feststellung der Beeinträchtigungen bei Kindern beauftragt.

Die Grundlagen zur Feststellung der Beeinträchtigung werden übernommen, insbesondere die Erteilung von Punkten in drei Pfeilern.

Die Feststellung erfolgt auf Antrag. Auch leitet die Dienststelle weiterhin aus eigener Initiative eine neue Feststellung ein, bevor die letzte endet.

Neu ist, dass der Antragsteller den Antrag auf Feststellung bei der Dienststelle stellt und nicht, wie im föderalen System, bei der Kindergeldkasse, die den Antrag weiterleitet. So wird der Ablauf für den Bürger klarer. Bisher musste er sich an das Ministerium bzw. die Kindergeldkasse wenden, um daraufhin vom FÖD Soziale Sicherheit zu einem Termin vorgeladen zu werden.

Das Ministerium wird durch die Dienststelle über ihre Entscheidung informiert, um so den Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung zu zahlen.

Ebenfalls ist neu, dass die Dienststelle die Feststellung grundsätzlich auf Grundlage der eingereichten Dokumentation, d.h. ohne eine Vorladung des Kindes vornehmen kann. Dies war im bisherigen föderalen System eine Ausnahme. Wünscht der Antragsteller jedoch eine Vorladung, wird die Dienststelle das Kind vorladen.

Es wird auch festgelegt, dass die Dienststelle die Feststellungen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission übernimmt, wenn diese für ein Kind, für das die Deutschsprachige Gemeinschaft zuständig wird, bereits eine Beeinträchtigung festgestellt haben. So wird vermieden, dass ein neuer Antrag gestellt und eine neue Untersuchung des Kindes durchgeführt werden muss.

Die drei anderen Teilstaaten arbeiten ebenfalls weiterhin in einem System mit drei Pfeilern. Sollte einer der Teilstaaten sein Feststellungssystem ändern, ist diese Übernahme der Feststellungen neu zu beurteilen und vorliegender Erlass gegebenenfalls abzuändern.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Bisher erhielt die Dienststelle im Rahmen eines Abkommens mit dem FÖD Soziale Sicherheit Mittel für das Übernehmen dieser Aufgabe. Diese Einnahme der Dienststelle fällt durch die selbstständige Übernahme weg.

Es entstehen nach Schätzung der Dienststelle Kosten in Höhe von ca. 25.000 € für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Diese Mittel sind in der Dotation an die Dienststelle vorzusehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 23. April 2018 über die Familienleistungen