Sitzung vom 8. Juli 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 18. März 2021 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses vom 18. März 2021 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch das Dekret vom 26. Juni 2000 zur Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde der Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens geschaffen.

Letzterer erarbeitet unter anderem Gutachten und Empfehlungen zu Dekreten oder politischen Maßnahmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei auf den Themen Ausbildung und Beschäftigung.

Aufgrund des Artikels 4 § 1 des vorerwähnten Dekretes setzt sich der Wirtschafts- und Sozialrat wie folgt zusammen:

  • 7 stimmberechtigte Mitglieder als Vertreter der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen;
  • 7 stimmberechtigte Mitglieder die die überberuflichen Arbeitgeberorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertreten;
  • einem Präsidenten.

In einem ersten Schritt wurden die Mitglieder des Rates im Erlass vom 18. März 2021 durch die Regierung bestellt.

In einem zweiten Schritt wird nun Marc Niessen gemäß dem Artikel 5 § 1 des Dekretes auf Vorschlag der stimmberechtigten Mitglieder durch die Regierung als Präsident ernannt.

Als Ersatz für Marc Niessen ernennt die Regierung aus der eingegangenen doppelten Vorschlagsliste Mike Mettlen in den Rat.

Dabei wird den gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien durch die vorgenommenen Bezeichnungen Rechnung getragen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 26. Juni 2000 zur Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 4 und 5 §§ 1 und 3.
  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien.