Sitzung vom 24. Juni 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses vom 12. Dezember 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Begleitausschusses „Mobile Jugendarbeit“

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 12. Dezember 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Begleitausschusses „Mobile Jugendarbeit“.

Aufgrund einer Umverteilung von Aufgaben und personellen Veränderungen innerhalb des Fachbereichs Kultur und Jugend wird der am 12. Dezember 2019 verabschiedete Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Begleitausschusses „Mobile Jugendarbeit“ [0807/EX/IX/B/III] durch den vorliegenden Erlass abgeändert.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Mobile Jugendarbeit ist Aufgabe des Jugendbüros der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie besteht in der Begleitung und Beratung junger Menschen in besonderer Lebenslage.

Um die Aufgaben der Mobilen Jugendarbeit zu begleiten und auszuwerten, sieht das Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung von Jugendarbeit unter Abschnitt 5 Artikel 30 §2 die Einsetzung eines Begleitausschusses vor. Der Begleitausschuss sieht folgende Zusammensetzung vor: Vertreter des Jugendhilfedienstes, Vertreter des Teilzeitunterrichts, Vertreter der Gemeinden, in den Mobile Jugendarbeit eingesetzt wird, Vertreter der Organisationen zur Betreuung und Aufnahme von Jugendlichen, Vertreter der Regierung, Vertreter des durch die Regierung beauftragten Dienstes. Der Begleitausschuss wird jeweils für die Dauer des laufenden Geschäftsführungsvertrags zwischen der Regierung und dem Jugendbüro eingesetzt.

Die neue Zusammenstellung des Begleitausschusses „Mobile Jugendarbeit“ lautet wie folgt:

1. für die Gemeinde Lontzen: Frau Ingrid Hensen;

2. für die Gemeinde Kelmis: Herr Björn Klinkenberg;

3. für die Gemeinde Eupen: Frau Catherine Brüll;

4. für die VoG Oikos: Herr Johannes Funk;

5. für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe: Frau Nicole Kohnen;

6. für die VoG Zentrum Mosaik: Frau Jessica Cornely;

7. für die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Frau Irene Engel;

8. für das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

a) Bereich Jugendhilfedienst: Frau Vanessa Schmitz;

b) Bereich Teilzeitunterricht: Frau Carolin Lukacs;

c) Bereich Jugend: Herr André Schmatz;

d) Bereich Soziales: Frau Anne Doum;

9. für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Frau Ingrid Inselberger.

Aufgrund der Besetzung des Begleitausschusses aus Amtswegen wird das o.g. Gremiun den Vorgaben des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Ausgewogenheit zwischen Männern und Frauen nicht gerecht. Der Begleitausschuss für die Mobile Jugendarbeit weist demnach eine leichte Mehrzahl an weiblichen Vertretern auf.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die vorliegende Entscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 21.05.2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit, Artikel 30 §2
  • Erlass der Regierung vom 12. Dezember 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Begleitausschusses „Mobile Jugendarbeit“