Sitzung vom 24. Juni 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. Juli 2015 zur Bestellung des mit der Kontrolle der Jugendlager beauftragten Dienstes

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. Juli 2015 zur Bestellung des mit der Kontrolle der Jugendlager beauftragten Dienstes.

Aufgrund einer Umverteilung von Aufgaben und personellen Veränderungen innerhalb des Fachbereichs Kultur und Jugend wird der am 2. Juli 2015 verabschiedete Erlass der Regierung zur Bestellung des mit der Kontrolle der Jugendlager beauftragten Dienstes [1062/EX/VIII/B/II] durch den vorliegenden Erlass abgeändert.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Jede Jugendgruppe einer geförderten Jugendorganisation, die ein Jugendlager organisiert, muss die Kontrolle durch einen durch die Regierung beauftragten Dienst vor Ort zulassen. Kontrolliert werden die im Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit unter Artikel 14 aufgeführten Bedingungen.

Mit der Kontrolle der Jugendlager wird der für Jugend zuständige Fachbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestellt, vertreten durch folgende Personen:

1. Herr Yorick Pommée;

2. Frau Lena Pankert;

3. Herr André Schmatz;

4. Frau Sonia Drouven.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die vorliegende Entscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 20.05.2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit, Artikel 14 § 1 Nummer 8