Sitzung vom 24. Juni 2021

Erlass der Regierung zur Auszahlung Zusatzdotation zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Gesundheistkrise im Bereich des Tourismus auf kommunaler Ebene

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes Zusatzdotationen in Höhe von insgesamt 2.426.000 € für das Jahr 2021.

Die vorgesehenen Mittel werden wie folgt unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt:

  • Amel:                                181.000 €
  • Büllingen:                          287.000 €
  • Burg-Reuland:                    211.000 €
  • Bütgenbach:                      344.000 €
  • Eupen:                              523.000 €
  • Kelmis:                             135.000 €
  • Lontzen:                             86.000 €
  • Raeren:                             235.000 €
  • Sankt Vith:                        424.000 €

 

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der ostbelgische Tourismussektor im weitesten Sinne hat während der Corona-Krise besonders stark gelitten. Daher haben die Regierung und die neun Gemeinden partnerschaftlich beschlossen, dass in diesem Bereich eine finanzielle Unterstützung gewährleistet werden soll. Dabei wird den Gemeinden eine zusätzliche Dotation seitens der Gemeinschaft gewährt. Im Sinne der Subsidiarität und unter Einhaltung des Grundsatzes der Gemeindeautonomie erhalten die Kommunen die Möglichkeit, den erwähnten Sektor auf ihrem Gebiet durch ein Prämiensystem zu unterstützen. Die in der Dotation festgehaltenen Beträge sind auf verschiedene Simulationsmodelle zurückzuführen, die zur Ermittlung des Bedarfs herangezogen wurden. Die Abrechnung zwischen den tatsächlich benötigten Summe,n und die ausbezahlten Dotationen an die Gemeinden wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Dotationen in Höhe von insgesamt 2.426.000 € werden angerechnet auf den Kredite OB 20 – PR 14 – ZW 43.22 - Sonderdotation Corona an die Gemeinden

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 15. Juni 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021.
  • Krisendekret 2020-2021 vom 6. April 2020, Artikel 8.3, eingefügt durch das Dekret vom 20. Juli 2020, ersetzt durch das Dekret vom 10. Dezember 2020 und erweitert durch das Krisendekret vom 26. April 2021.