Sitzung vom 17. Juni 2021

Dritter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag mit dem Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft VoG

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den dritten Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2022 mit der VoG Jugendbüro in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und legt diesen dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft, entsprechend Artikel 105 des Dekrets über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009, zwecks Genehmigung vor.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Auf Grundlage des Dekretes vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit hat die Regierung am 24. November 2015 den zweiten Geschäftsführungsvertrag mit dem Jugendbüro für den Förderzeitraum 2016-2020 abgeschlossen.

Ein erster Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2020 wurde am 20. Dezember 2016 von der Regierung verabschiedet.

Ein zweiter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2021 wurde am 11. Februar 2020 von der Regierung verabschiedet.

Aufgrund Artikel 49 des Programmdekrets vom 10. Dezember 2020, welcher Artikel 80 §2 Absatz 3 des Dekrets zur Förderung der Jugendarbeit vom 6. Dezember 2011 abändert, werden alle zeitlichen Vorgaben für den dritten Strategieplan und die daran gekoppelte Dauer des Geschäftsführungsvertrags mit dem Jugendbüro um zwei Jahre verschoben.

In ihrer Sitzung vom 28. November 2019 verabschiedete die Regierung die Absichtserklärung zur Fortführung der Bezeichnung der VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft als „Nationalagentur“ im Rahmen der Umsetzung der europäischen Programme „Erasmus+“ und „Europäisches Solidaritätskorps“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Förderzeitraum 2021-2027 (EXIX/2019/28.11/0228).

Am 11. Dezember 2020 haben die EU-Mitgliedstaaten, das EU-Parlament und die Europäische Kommission eine politische Einigung über die Rechtsgrundlagen der EU-Programme „Erasmus+“ und „Europäischer Solidaritätskorps“ für die Zeitspanne 2021-2027 erzielt. Die formelle Verabschiedung der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013“ und der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014“ durch die Gesetzgeber und die Veröffentlichung der Rechtstexte im Amtsblatt der EU wird voraussichtlich im Juni 2021 erfolgen. Die Laufzeit der Programme wird rückwirkend ab dem 01.01.2021 beginnen.

Weitere Richtlinien der Europäischen Kommission und eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Fachbereich Kultur und Jugend des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens als zuständige nationale Aufsichtsbehörde und der VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Weiterführung ihrer Tätigkeit als Nationalagentur werden nach formeller Verabschiedung und Veröffentlichung der Verordnungstexte im Amtsblatt der EU folgen.

Am 24. Mai 2018 beschloss die zuständige Ministerin nach einer konzeptuellen Analyse die Mobile Jugendarbeit auf den Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft auszuweiten.

In Folge einer im Jahr 2019 durchgeführten Analyse zur Nutzung der EuroJuka in Ostbelgien wurde entschieden, die EuroJuka nicht mehr weiterzuführen und stattdessen eine Reisebeistandsversicherung für junge Menschen bis zu einem Alter von 30 Jahren anzubieten.

Entsprechend Art. 44 des Programmdekrets vom 10. Dezember 2020, welcher Art. 46 ff. des Dekrets zur Förderung der Jugendarbeit vom 6. Dezember 2011 abändert, wurden die Aufgaben und das damit einhergehende Stellenkontingent des Jugendrates angepasst, sodass die Betreuung des Jugendrates durch das Jugendbüro ebenfalls angeglichen werden muss.

2021 wurde entschieden, das Projekt Youth Wiki, welches zuvor im Fachbereich Kultur und Jugend des Ministeriums angesiedelt war und die Verwaltung des Unterstützungsprogramms Eurodesk, welches zuvor im Jugendinformationszentrum St. Vith angesiedelt war, dem Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu übertragen.

3. Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der neuen Förderperiode der EU-Programme Erasmus+ und Europäischer Solidaritätskorps und die damit einhergehenden zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Unterstützungsprogramme, wird ein Zuschuss i.H.v. 702.814,40 EUR zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Organisationsbereich 40, Programm 11, Zuweisung 33.23 vorgesehen. Dies entspricht einer Erhöhung für das Jahr 2022 um 9%.

4. Gutachten

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 8. Juni 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit
  • Geschäftsführungsvertrag 2016-2020 mit der VoG Jugendbüro in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Erster Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2020 vom 20. Dezember 2016
  • Zweiter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2021 vom 11. Februar 2020