Sitzung vom 17. Juni 2021

Beschluss zur Vorauswahl der Bewerber verbunden mit der Aufforderung, ein Angebot einzureichen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die juristische Begleitung der Aufstellung eines raumordnerischen Leitbildes und die Aufstellung einer reformierten Gesetzgebung im Bereich Raumordnung für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vorauswahl der Bewerber verbunden mit der Aufforderung, ein Angebot einzureichen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die juristische Begleitung der Aufstellung eines raumordnerischen Leitbildes und die Aufstellung einer reformierten Gesetzgebung im Bereich Raumordnung für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat seit dem 1. Januar 2020 die Zuständigkeit im Bereich Raumordnung von der Wallonischen Region übernommen. Der Behördenwechsel führt dazu, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft erstmalig für alle Bereiche der Raumordnung gemäß Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen zuständig wurde.

In einer ersten Phase wird der bestehende gesetzliche Rahmen nahezu unverändert übernommen. Es werden lediglich Anpassungen vorgenommen, um die Abläufe und Befugnisse, die das Regelwerk vorsieht, auf die Strukturen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzupassen. Die Fertigstellung ist für Mitte 2021 anvisiert. Die Phase 2 (Abänderung des dekretalen Teils) ist ebenso angelaufen und soll im Jahr 2022 rechtswirksam werden.

Gleichzeitig ist es aber auch ein Anliegen, ein auf die Deutschsprachige Gemeinschaft angepasstes (räumliches) Leitbild mit dem entsprechenden gesetzlichen Rahmen für dessen Umsetzung aufzustellen. Dies ist ebenso als einer der Arbeitsschritte im REK III im Thema „Gestaltung der Raumordnung“ aufgeführt. Hierfür ist die Bezeichnung eines externen Projektbegleiters ausdrücklich im Regionalen Entwicklungskonzept vorgesehen. Im Fokus dieser dritten Phase steht insbesondere die langfristige Entwicklung und das raumordnerische Leitbild für die Gemeinschaft sowie die Aufstellung einer neuen Gesetzgebung zur Raumordnung für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Das hierfür erforderliche Lastenheft zur Vergabe des Dienstleistungsauftrags wurde mit Regierungsbeschluss Nr. MDG-EXIX/09.01.2020/AA/079-F02 genehmigt.

Am 19. November 2020 erfolgte die Vergabe für die planerische Begleitung des Prozesses, während die Vergabe zur juristischen Begleitung mangels Bewerberbungen nicht erfolgen konnte. Das damalige zweite Los, das die juristische Begleitung umfasst, wurde nach Regierungsbeschluss Nr. EXIX/2021/18.03/1096 erneut ausgeschrieben (Lastenheft Referenz EXIX/18.03.2021/AA/326).

Während der Reformbegleiter den Auftrag aus der fachplanerischen Perspektive angeht, soll der juristische Begleiter stets die Machbarkeit der Umsetzbarkeit in belgische Gesetzgebung im Auge haben und den Fachplanern beratend zur Seite stehen. Seitens der Reformbegleiter wurde eine Roadmap in Bezug auf schrittweises Vorgehen und Zeitplanung für die nächsten 3 Jahre anvisiert. Im Sinne der Leistungsbeschreibung wird die intensive Kooperation zwischen den getrennten Auftragnehmern für die fachplanerische und juristische Begleitung des Reformprozesses ausdrücklich verlangt.

Das Vergabeverfahren zielt in einem ersten Schritt auf eine qualitative Auswahl von potenziellen Auftragnehmern hin, die nach im Lastenheft festgelegten Kriterien ausgewählt werden und Teilnahmeanträge einreichen mussten. Drei Bewerber haben ihre Teilnahmeanträge form- und fristgerecht eingereicht.

Für den vorliegenden Auftrag sind besondere Bedingungen im Hinblick auf eine ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters vorgesehen. Für die Einschätzung der Leistungsfähigkeit gelten folgende qualitative Auswahlkriterien:

  • Ein Team bestehend aus Juristen (belgischer Studiennachweis) unter denen durch Erfahrung oder entsprechende Zusatzausbildungen (Nachweis erforderlich) Kompetenzen im Bereich Baurecht, Raumordnung und Städtebau, Kenntnisse in Verwaltungsrecht, ggf. Umweltrecht und den übergeordneten Rechtsgebieten auf nationaler und EU-Ebene vorliegen.
  • Gute Kommunikative Fähigkeiten, die nachgewiesen werden können durch Fortbildung und/oder Praxis im Bereich der Mediation und/oder Techniken der Gruppenkommunikation oder wahrgenommene Lehrdeputate oder die Mitwirkung an Fach- und Arbeitskreisen
  • Erfahrung in der Auslegung der Gesetzgebung und die Fähigkeiten Rechtskenntnisse zu vermitteln (Lehre, Teilnahme an Arbeitskreisen, Fachgremien oder Arbeitsgremien)
  • Beherrschung der deutschen Sprache mindestens des Projektleiters (entsprechend Niveau C2 des europäischen Referenzrahmens oder vergleichbar)
  • Eine Anonymisierte Mitarbeiterfluktuationsrate (gegebenenfalls auch für die Abteilung, aus der das Team kommt) der letzten 6 Jahre oder seit der Gründung falls das Unternehmen seit weniger als 6 Jahren existiert von weniger als 20%.

Für alle drei hat die Auswertung ergeben, dass diese den formalen und inhaltlichen sowie den oben genannten qualitativen Kriterien grundsätzlich entsprechen. Dabei handelt es sich um:

  • Team Urbalex: Rechtsanwältin Julia Mess, Rechtsanwalt Genthsy George, Rechtsanwalt Kevin Polet, Rechtsanwalt Guido Zians
  • Kanzlei Duyster Partners: Rechtsanwalt Edgar Duyster
  • Team Levigo: Rechtsanwalt Denis Barth, Rechtsanwalt Cedric Robinet

Im Rahmen der Vergabeprozedur gilt es nun, den zulässigen Teilnahmeantragstellern eine Aufforderung zur Abgabe eines konkreten Angebots zukommen zu lassen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft, die über die aus der Auftragsvergabe sich ergebenden Summen hinausgehen.

Im Haushalt wurde unter dem OB 50 im Programm 22 unter Posten 12.11 eine Summe eingetragen, die unter anderem zur Begleichung der im ersten Jahr der Auftragsvergabe eingereichten Rechnungen vorgesehen ist.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 8. Juni 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge