Abgeändertes Jugenddekret

Ein großer Fortschritt für den Jugendsektor

Bereits 2011 verabschiedete das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Dekret zur Förderung der Jugendarbeit. Da der Jugendsektor ständig im Wandel ist und die Jugendeinrichtungen mit neuen Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel und einer ungenügenden Flexibilisierung zu kämpfen hatten, wurde 2017 unter breiter Beteiligung mit einer Evaluation des Dekrets begonnen.

Bessere Perspektiven, mehr Flexibilität

AdobeStock_94972249_C_vegefox_com

Zwischen 2017 und 2018 wurden zunächst die Schwerpunkte der Evaluation gemeinsam mit den Jugendeinrichtungen identifiziert. Anschließend fanden 2019 vier Klausurtagungen mit Vertretern des Sektors statt, um gemeinsame Handlungsempfehlungen zu formulieren. Diese wurden danach mit den Akteuren des Jugendsektors konzertiert.

Aufgrund der Corona-Krise konnten die Konzertierungen zeitweise nicht wie geplant stattfinden. Diese Zeit wurde genutzt, um einen Dekretentwurf zu erstellen, zu welchem im Herbst 2020 die letzten Stellungnahmen abgegeben wurden. Zudem wurden die Gutachten des RDJ, der Datenschutzbehörde und des Staatsrates eingeholt, sowie der Dekretentwurf von der Regierung genehmigt. Im September 2021 hat das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft seine Arbeit aufgenommen, sodass das finale Abänderungsdekret am 14. Dezember 2021 verabschiedet werden konnte.

Im nächsten Schritt wird der Ausführungserlass im Austausch mit den Jugendeinrichtungen entworfen und später von der Regierung genehmigt.

Das abgeänderte Jugenddekret schafft neue Perspektiven, verbessert die Rahmenbedingungen für Haupt- und Ehrenamtliche und ermöglicht eine erhöhte Flexibilisierung.

Was ist neu?

Um den aktuellen Entwicklungen im Jugendbereich zu entsprechen, wurde Folgendes angepasst:

  • Ausweitung der Altersspanne junger Menschen auf 10-30 Jahre
  • Aktualisierung der Schwerpunkte und Methoden der Jugendarbeit
  • Erhöhung der Zuschüsse für Lager und Weiterbildungen.

Durch die finanzielle Aufwertung des Jobs "Jugendarbeiter" sowie die Einführung verschiedener Berufsprofile, die dem Bedarf besser entsprechen, wird die Attraktivität des Sektors gesteigert und der Fachkräftemangel bekämpft.  
Durch vereinfachte administrative Vorgaben wird den Jugendeinrichtungen zudem eine größere Flexibilität eingeräumt: anstelle von mehrjährigen Konzepten werden nun ein Förderantrag sowie Jahresprogramme eingereicht. Außerdem wird den Jugendeinrichtungen durch eine dekretal gesicherte Mindestanzahl an Jugendarbeitern und angepasste Zuschusskategorien mehr Planungssicherheit zugesprochen.
Um sicherzustellen, dass in allen Gemeinden "Offene Jugendarbeit" angeboten wird, kann zukünftig eine lokale VoG, die Gemeinde oder die Regierung bzw. das Jugendbüro die Trägerschaft hierzu übernehmen. Da sich die Lebensräume der Jugendlichen verändert haben, hängen Zuschüsse zukünftig auch nicht länger von der Anzahl der Jugendtreffs, sondern von der Anzahl Jugendlicher in der Gemeinde ab.