Rückenwind für die Jugendarbeit in Europa und darüber hinaus

Europäische Jugendarbeitsagenda und der sogenannte Bonn-Prozess

Am 30. November 2020 hat der EU-Jugendministerrat eine Entschließung zur Gestaltung der Europäischen Jugendarbeitsagenda angenommen. Sie beschreibt den Rahmen für die Stärkung und Weiterentwicklung der Jugendarbeit in ganz Europa. Außerdem verankert sie die Jugendarbeit fest auf der politischen Tagesordnung der EU und ihrer Mitgliedsstaaten.

3. Jugendarbeitskonvention erarbeitet Bonn-Prozess

Im Anschluss an den EU-Jugendministerrat fand unter Doppelvorsitz Deutschlands (der EU und des Ministerausschusses des Europarates) vom 7. bis 10. Dezember 2020 die 3. Jugendarbeitskonvention statt.

1.000 Teilnehmer aus 50 verschiedenen Ländern erarbeiteten gemeinsam eine Erklärung, die Leitlinien und Anregungen zur konkreten Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda in die Praxis beinhaltete – den sogenannten Bonn-Prozess.

Fazit der Erklärung

Die übergreifende Schlussfolgerung der Erklärung ist, dass die Verbindungen innerhalb und zwischen allen Ebenen der „Community of Practice“ der Jugendarbeit (Gemeinschaft der Praxis) gestärkt werden müssen, um voranzukommen. Die Lücken müssen geschlossen werden und es muss sich mehr denn je darauf eingelassen werden:

  • Ansichten auszutauschen,
  • gemeinsam etwas zu schaffen,
  • gemeinschaftlich zu handeln
  • und sowohl zu lernen als auch zu verlernen, um Neues und Unerwartetes zu berücksichtigen.

Die Erklärung richtet sich direkt an alle Akteure in der gesamten „Community of Practice“ der Jugendarbeit in ganz Europa. Sie lädt dazu ein, im Bonn-Prozess gemeinsam aktiv zu werden und Verantwortung zu übernehmen.

Die Gemeinschaft der Praxis der Jugendarbeit umfasst:

  • Jugendarbeiter, Jugendleiter und Jugendarbeitsmanager
  • Projektträger
  • akkreditierte und unabhängige Organisationen der Jugendarbeit
  • Forscher
  • Ausbilder von Jugendarbeitern
  • lokale Gemeinschaften und Gemeinden
  • Nationalagenturen für Erasmus+ Jugend und das Europäische Solidaritätskorps
  • Jugendvertretungen
  • junge Menschen
  • politische Entscheidungsträger auf allen Ebenen der Verwaltung

17-seitige Abschlusserklärung – ein Blick in die Zukunft

Die 3. Europäische Jugendarbeitskonvention formuliert in ihrer Abschlusserklärung auf 17 Seiten Empfehlungen und Ziele, Arbeitsbereiche und konkrete Aktionen, die sich auf folgende Bereiche fokussieren:

  • Angebote der Jugendarbeit und Qualitätsentwicklung
  • eine gemeinsame Richtung und fachübergreifende Zusammenarbeit über die Praxisgemeinschaft der Jugendarbeit hinaus
  • Innovation und neue Herausforderungen
  • politische Rahmenbedingungen
  • ein strategischer Rahmen für die Entwicklung der Jugendarbeit

Ostbelgien war dabei!

Es war die größte Online-Veranstaltung, die bisher im Bereich Jugendarbeit in Europa stattgefunden hat. Ostbelgien war mit einem Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und mit Vertretern des Rates der deutschsprachigen Jugend und des Jugendbüros dabei.

Die vollständige Erklärung finden Sie in den weiterführenden Links.