Dafür ist die Deutschsprachige Gemeinschaft zuständig

Gesundheit gehört zu den sogenannten „personenbezogenen“ Materien, die im Rahmen der Staatsreformen vom Föderalstaat an die Gemeinschaften übertragen wurden.

Somit ist die Deutschsprachige Gemeinschaft, ebenso wie die anderen beiden Gemeinschaften Belgiens, in ihrem Gebiet zuständig für die Gesundheitspolitik, mit Ausnahme einiger Bereiche, die weiterhin in die Zuständigkeit des Föderalstaates fallen (Angelegenheiten wie z.B. die Krankenhausgesetzgebung, das Landesamt für Invaliden- und Krankenversicherung LIKIV, Impfvorschriften... werden weiterhin auf nationaler Ebene für alle einheitlich geregelt).

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist zuständig für:

Hand legt weiße Puzzlestücke auf blauen Hintergrund
  • die Betreuungspolitik innerhalb und außerhalb von Pflegeanstalten (Krankenhäuser, Altenheime)
  • für die Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung sowie
  • die vorbeugende Medizin (präventive Maßnahmen)

Im Gesundheitsbereich sind, neben dem medizinischen und paramedizinischen Fachpersonal, zahlreiche Organisationen und Dienste tätig, die bestimmte Aufgaben haben und von der Deutschsprachigen Gemeinschaft dafür bezuschusst werden. Hier ist das Ministerium der DG verantwortlich für die Begleitung, Bezuschussung und Inspektion dieser Gesundheitsdienste.

Bezüglich der meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten übernimmt das Ministerium der DG Aufgaben, die vergleichbar sind mit denen der Gesundheitsämter in Deutschland: die Überwachung der meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten sowie die Anordnung eventuell notwendiger medizinischer Maßnahmen, beispielsweise bei Hirnhautentzündungen, Tuberkulose...

Ferner plant und realisiert das Ministerium eigene Kampagnen im Sinne der Volksgesundheit. Auch bezuschusst die DG Bau- und Einrichtungsmaßnahmen in den beiden Krankenhäusern im Gebiet deutscher Sprache, sowie die Notarztdienste in Eupen und St. Vith.